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   BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 17.79   

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BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 17.79 (https://dejure.org/1981,4154)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1981 - 7 C 17.79 (https://dejure.org/1981,4154)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1981 - 7 C 17.79 (https://dejure.org/1981,4154)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Investitionen zur Errichtung einer Ferienwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 25.06.1976 - III R 167/73

    Zur Frage, wann die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 17.79
    Die Klägerin beruft sich insoweit auf eine Änderung der Rechtsprechung durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Juni 1976 - III R 167/73 - (BFHE 119, 336 = BStBl. 1976 II S. 728), auf Grund deren die Beklagte in den Verfahren, die bei ihr noch geschwebt hätten, die streitige Investitionszulagebescheinigung erteilt habe.

    Auch wenn man diese Frage bejahen würde, ist hier durch das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 25. Juni 1976 (a.a.O.) eine Änderung der für die Ablehnung des Erstbescheides maßgebenden Rechtslage nicht eingetreten.

    Die Beklagte ist auch nicht deswegen verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer Investitonszulagebescheinigung erneut sachlich zu entscheiden, weil das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft - veranlaßt durch die an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Juni 1976 (a.a.O.) anknüpfende Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (z.B. Urteile vom 19. Dezember 1977 - VI OE 57/76 und 81/76 -) - in mehreren Fällen für Ferienwohnungen, die wie diejenige der Klägerin im Block ... des Ferienparks G. in A. errichtet worden sind, eine Bescheinigung gemäß § 1 Abs. 1 InvZulG 1969 erteilt hat.

  • BVerwG, 07.05.1975 - VII C 37.73

    Investitionszulagen - Erteilen von Bescheinigungen - Erweiterung der

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 17.79
    Für die Beurteilung dieser Frage sind nicht die Finanzgerichte, sondern die Verwaltungsgerichte zuständig (vgl. Urteil des Senats vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 37.73 und 38.73 - [BVerwGE 48, 211/213 = GewArch 1975, 271 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 38]), was § 5 Abs. 7 des Investitionszulagengesetzes in der Fassung vom 12. Oktober 1973 - InvZulG 1973 - (BGBl. I S. 1493) ausdrücklich klarstellt.
  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 1.80

    Anforderungen an eine Bescheinigung des Bundesministers für Wirtschaft nach dem

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 17.79
    Der erkennende Senat hat höchstrichterlich über die Frage, ob die Errichtung von Ferienwohnungen der vorliegenden Art volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig im Sinne des § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 ist, erstmals im Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - entschieden und diese Frage mit der Begründung verneint, die volkswirtschaftlich besondere Förderungswürdigkeit von Investitionen gemäß § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 setze auch bei Errichtung einer dem Fremdenverkehr dienenden Betriebsstätte voraus, daß mit der Investition neue Dauerarbeitsplätze geschaffen und auf dem Arbeitsmarkt angeboten würden, die dem Investor selbst unmittelbar zuzuordnen seien; diese Voraussetzung sei nicht erfüllt bei Ferienwohnungen, deren Vermietung und Verwaltung der Investor einer Feriendienstorganisation übertrage.
  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 17.79
    Unter diesen besonderen Umständen bedurfte es nicht der förmlichen Durchführung eines Widerspruchsverfahrens (vgl. BVerwGE 15, 306 [310]; 18, 300 [301]; 27, 141 [143]; 27, 181 [185]; Urteile vom 7. Mai 1965 - BVerwG 4 C 9.65 - [NJW 1965, 1731/1732] und vom 7. Januar 1972 - BVerwG 4 C 49.68 - [DÖV 1972, 644]).
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 17.79
    Unter diesen besonderen Umständen bedurfte es nicht der förmlichen Durchführung eines Widerspruchsverfahrens (vgl. BVerwGE 15, 306 [310]; 18, 300 [301]; 27, 141 [143]; 27, 181 [185]; Urteile vom 7. Mai 1965 - BVerwG 4 C 9.65 - [NJW 1965, 1731/1732] und vom 7. Januar 1972 - BVerwG 4 C 49.68 - [DÖV 1972, 644]).
  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 49.68

    Klageerhebung ohne Vorverfahren bei wiederholt gleichen Streitgegenständen -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 17.79
    Unter diesen besonderen Umständen bedurfte es nicht der förmlichen Durchführung eines Widerspruchsverfahrens (vgl. BVerwGE 15, 306 [310]; 18, 300 [301]; 27, 141 [143]; 27, 181 [185]; Urteile vom 7. Mai 1965 - BVerwG 4 C 9.65 - [NJW 1965, 1731/1732] und vom 7. Januar 1972 - BVerwG 4 C 49.68 - [DÖV 1972, 644]).
  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 17.79
    Unabhängig von der erschöpfenden Regelung des § 51 VwVfG war die Beklagte auch nicht nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen verpflichtet, nach ihrem Ermessen in eine erneute Sachprüfung des bereits unanfechtbar abgelehnten Antrags der Klägerin einzutreten (vgl. BVerwGE 44, 333 [336 f.]; Stelkens-Bonk-Leonhardt, VwVfG, 1978, § 51 Rdnrn. 9-13; Kopp, VwVfG, a.a.O., § 51 Rdnrn. 13/14).
  • BVerwG, 26.08.1977 - VII C 71.74

    Gemeinschaftsrecht - Verfügung einer nationalen Behörde - Fristversäumnis -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 17.79
    Ob ein Wandel der Rechtsauffassung auf Grund höchstrichterlicher Rechtsprechung der nachträglichen Änderung der Sach- oder Rechtslage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG gleichzusetzen ist - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird dies verneint (so Beschluß vom 25. Mai 1981 - BVerwG 8 B 89.80 und 93.80 - vgl. zum früheren Recht Urteil des Senats vom 26. August 1977 - BVerwG 7 C 71.74 - [Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 20 = DÖV 1978, 405 = NJW 1978, 508 = GewArch. 1978, 22]) - kann hier offenbleiben.
  • BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 1.74

    Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheids - Versagung der Zurückstellung -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 17.79
    Dahingestellt bleiben kann, ob das Fehlen der Unterschrift oder der Namenswiedergabe des für den Erlaß des Widerspruchsbescheides zuständigen Bediensteten den Widerspruchsbescheid unwirksam gemacht oder, wie das Verwaltungsgericht angenommen hat, die Wirksamkeit des Widerspruchsbescheides unberührt gelassen hat, weil der Inhalt des Widerspruchsbescheides eindeutig und zweifelsfrei erkennen ließ, daß es sich um eine abschließende, für die Klägerin bestimmte Entscheidung handelte (vgl. BVerwGE 45, 189 [193 f.], andererseits Kopp, VwVfG, 2. Aufl, 1980, § 37 Rdnr. 30).
  • BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 17.79
    Unter diesen besonderen Umständen bedurfte es nicht der förmlichen Durchführung eines Widerspruchsverfahrens (vgl. BVerwGE 15, 306 [310]; 18, 300 [301]; 27, 141 [143]; 27, 181 [185]; Urteile vom 7. Mai 1965 - BVerwG 4 C 9.65 - [NJW 1965, 1731/1732] und vom 7. Januar 1972 - BVerwG 4 C 49.68 - [DÖV 1972, 644]).
  • BVerwG, 15.05.1964 - VII C 32.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 9.65

    Vorverfahren als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Leistungsklage -

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf (rückwirkende)

    Die Berufung auf die Bestandskraft der Verfügung stellt unter diesem Gesichtspunkt keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.5.1981 - BVerwG 7 C 17.79 -, Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 2).
  • BVerwG, 04.10.1993 - 6 B 35.93

    Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsakts - Beeinträchtigung des Grundrechts der

    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts, der diese Frage in seinem Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 17.79 - (Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 2) noch offengelassen hatte, hat in einer späteren Entscheidung zur Frage der Verpflichtung einer Prüfungsbehörde, ein durch bestandskräftigen Prüfungsbescheid abgeschlossenes Prüfungsverfahren wegen dessen Fehlerhaftigkeit wiederaufzugreifen, sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen (Beschluß vom 16. August 1989) - BVerwG 7 B 57.89 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 268; ebenso jüngst der 9. Senat im Beschluß vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 B 241.92 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 29 = DÖV 1993, 532).
  • VG Minden, 03.06.2009 - 3 K 1595/08

    Anerkennung einer niederländischen Lehramtsbefähigung für eine Grundschule nach

    Denn dem bei der Ausübung des Rücknahmeermessens zu beachtenden Prinzip der Rechtssicherheit kommt im Fall der Bestandskraft der Ausgangsverfügung ein erheblich größeres Gewicht zu als in denjenigen Fällen, in denen die Betroffenen die Verfügung nicht haben bestandskräftig werden lassen - vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 17.79 - OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Januar 2009 - 5 LB 312/08 - -.
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